Podologie – Medizinische Fusspflege bei der Happy Feet AG

Der Begriff Podologie umfasst das Spektrum der medizinischen Fusspflege. Doch was genau macht man als Podologe? Wo unterscheidet sich die medizinische Fusspflege von der kosmetischen? Wem könnte die Podologie helfen und übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Behandlung?

Im Unterschied zur kosmetischen FusspflegerIn absolviert ein Podologe/Podologin eine 3-jährige Berufslehre und erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Die kosmetische Fusspflege beinhaltet pflegerische und dekorative Behandlungen am gesunden Fuss, Schneiden von gesunden Nägeln, Hautpflege, kosmetische Anwendungen und Wellness für die Füsse.

Der Podologe/die Podologin hingegen führt eine therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuss aus. Der kosmetische Gedanke steht dabei jedoch nicht aussen vor, es geht um gepflegte und rundum versorgte Füsse.

Bei einer Podologie Behandlung werden die Nägel fachgerecht geschnitten und eingewachsene und verdickte Nägel behandelt. Weiter werden Schwielen, Hühneraugen und Hornhaut abgetragen. Bei eingewachsenen Nägeln wird in der Podologie spezielle Spangentechnik angewandt. Weiter wenden PodologInnen Orthesentechnik an für die Zehenkorrektur und Druckschutz Entlastung. PodologInnen sind auch ausgebildet podologische Entlastungs- und Schutzverbände anzubringen.

Wer sollte eine podologische Praxis aufsuchen?

Unser professionelles Podologie Team ist für alle da, die Wert auf schmerzfreie und gepflegte Füsse legen und Personen, welche Probleme oder Schmerzen an ihren Füssen haben, beispielsweise aufgrund von Hühneraugen, eingewachsenen Nägeln, starker Hornhaut, Druckstellen, Nagelveränderungen, Hallux, usw. Weiter ist eine podologische Behandlung für Personen vorgesehen, die ihre Füsse nicht mehr selbst pflegen können, so wie Personen mit Diabetes (Zuckerkrankheit), Personen mit Antikoagulation (Blutverdünnung), Personen mit Rheuma, Personen mit Durchblutungsstörungen, Personen die eine Nachbehandlungen nach Operationen benötigen und für Personen, die gerne Sport treiben und dabei ihre Füsse stark belasten: Tennis, Fussball, Tanz usw.

Behandlungskosten / Krankenkassen

Seit dem 1. Januar 2022 werden Podologie-Behandlungen für Personen mit Diabetes in Verbindung mit einem diabetischen Fusssyndrom von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist ein vom behandelnden Arzt ausgefülltes Formular, welches der Krankenkasse vorgelegt werden muss. In solchen Fällen muss die Behandlung in einer Podologie-Praxis erfolgen, die direkt mit den Krankenkassen abrechnen kann.

Die Happy Feet AG bietet keine Abrechnung über die Krankenkassen an!

Liegt eine Diabetes-Erkrankung ohne diabetisches Fusssyndrom vor, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Podologie-Behandlung nicht. Patientinnen und Patienten mit einer Zusatzversicherung können jedoch bei ihrer Krankenkasse abklären, ob die Kosten im Rahmen der Zusatzleistungen gedeckt sind.